Meldung statistischer Daten von Verpflichteten und Münzrollenfertigern
Der Deutschen Bundesbank sind gem?? Verordnung?(EU) Nr.?1210/2010 Art.?12?(2) j?hrlich folgende statistischen Daten zu melden:
die Stammdaten der verwendeten Münzbearbeitungsger?te und deren Einsatzort bei Zugang oder Abgang des Ger?tes
- j?hrlich der Umfang der mit den verwendeten Ger?ten bearbeiteten Münzen für die Stückelungen 0,50?€ bis 2?€ für das abgelaufene Kalenderjahr. Die Meldung der Daten ist bis zum 28.02 des Folgejahres erforderlich.
Für die Meldung der Daten verwenden Sie bitte folgende Vordrucke und beachten Sie die Information zur Datenerhebung/Ausfüllhinweise.
Die Meldungen sind ausschlie?lich elektronisch (per E-Mail an muenzrecycling(at)bundesbank.de) an die Bundesbank zu übermitteln.